In unserer Gemeinde:

Die Gottesdienstbeauftragten

Vielleicht ist es noch gar nicht aufgefallen: Die bisherigen Kommunionhelferinnen und -helfer heißen in unserem Erzbistum seit dem 1. Januar 2000 "Gottesdienstbeauftragte".

Die Einrichtung beider Dienste geht auf das II. Vatikanische Konzil zurück, das das gemeinsame Priestertum von Geweihten und Laien betonte.

Die theologische Grundlegung des Dienstes besagt, dass dieser im Unterschied zu den originären Laienaufgaben - z.B. der Lektoren und Kantoren - ein außerordentlicher Dienst ist, der nur durch eine besondere Beauftragung auf Zeit in begrenztem Umfang von Laien ausgeübt wird, nämlich dann, wenn Priester auf Unterstützung angewiesen sind.

Somit umreißt die neue Ordnung, die unser Erzbischof in Kraft gesetzt hat, die Aufgaben der Gottesdienstbeauftragten wie folgt:

- Hilfe bei der Spendung der Heiligen Kommunion

- Überbringen der Heiligen Kommunion an Kranke zu Hause oder im Krankenhaus

- Leitung von Gottesdiensten und Wahrnehmung anderer Aufga-ben, z.B. Spendung des Blasius-segens und Austeilen des Asche-kreuzes, Segnung des Advents-kranzes, Ansprache in Wortgot-tesdiensten

- Begrenzung der Beauftragungsdauer auf 25 Jahre einschließlich der Verlängerungen.

In Anbetracht der Bedeutung des Dienstes geht der Beauftragung eine Ausbildung in Form eines Kurses voraus, der acht theoretische Einheiten sowie Gottesdienste und Begegnungswochenenden umfasst. Zugelassen werden nur Kandidatinnen und Kandidaten, die der zuständige Priester unter der Voraussetztung, dass die pastorale Situation es erfordert, nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat vorschlägt. Die Bewährung in Gemeinde und Beruf sowie das Mindestalter von 25 Jahren sind weitere Voraussetzungen.

Im Laufe der ca. 35-jährigen Geschichte der heutigen Gottesdienstbeauftragten hat sich eine hohe Wertschätzung dieses Dienstes entwickelt: Der Erzbischof nimmt selbst die Beauftragung im Rahmen einer Eucharistiefeier in der St. Hedwigs-Kathedrale vor und trifft sich mit ihnen jährlich, um sie in ihrem Dienst zu stärken. In den Gemeinden unseres Erzbistums stehen offensichtlich genügend engagierte Laien - derzeit ca. 1050 - zur Verfügung, so dass wenigstens in diesem Bereich bisher keine "Nachwuchssorgen" zu verzeichnen sind.

Im folgenden beschreibt Herr Wrona, einer der Gottesdienstbeauftragten unserer Gemeinde, die Situation dieses Kreises:

"Der Kreis der Gottesdienstbeauftragten besteht in unserer Gemeinde derzeit aus drei Damen und neun Herren. Überwiegend werden Ihnen diese von der Mitwirkung bei der Spendung der hl. Kommunion in den Sonn- und Festtagsgottesdiensten bekannt sein. Darüber hinaus überbringen die Gottesdienstbeauftragten auf Wunsch Kranken oder Gemeindemitgliedern, denen die Teilnahme am Gemeindegottesdienst in der Kirche nicht möglich ist, neben der monatlichen Krankenkommunion durch den Pfarrer, die hl. Kommunion an Sonn- oder Werktagen nach Hause oder ins Krankenhaus.

Sofern der Pfarrer verhindert ist und kein Vertreter zur Verfügung steht, werden an Werktagen auch Wortgottesdienste mit Kommunionausteilung von Gottesdienstbeauftragten in unserer Gemeinde gehalten.

Auch bei der Gestaltung von Andachten (Kreuzweg-, Mai- oder Rosenkranzandacht) wirken die Got-tesdienstbeauftragt-en mit. Sie verstehen ihren Dienst als Dienst in und an der Gemeinde."

J. Schweier

 

 

  

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